5.1.3; siehe auch oben Erw. II/2). 4.4. Sodann machen die Beschwerdeführer geltend, mit der angefochtenen Bewilligung würden Art. 12 Abs. 1 und 2 NISV verletzt, zumal die bestehenden QS-Systeme bereits von ihrer Konzeption her untauglich seien adaptive Antennen effektiv zu kontrollieren.