4.1.2. Die Vorinstanz wies diesbezüglich zunächst darauf hin, dass das METAS am 18. Februar 2020 einen technischen Bericht zur Messmethode für 5G-NR-Basisstationen veröffentlicht habe. Anhand dieser Methode sollten und könnten aktuelle die Messungen vorgenommen werden, auch in Begleitung der kantonalen Vollzugsbehörde und ausserhalb des Labors. Von einer fehlenden Messmöglichkeit könne nicht die Rede sein, auch lasse sich die in der Baubewilligung angeordnete Abnahmemessung ohne Weiteres durchführen und überprüfen, ob die Grenzwerte eingehalten seien.