3. 3.1. 3.1.1. Die Beschwerdeführer verlangen im Zusammenhang mit den gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung die Durchführung einer akzessorischen Normenkontrolle. Es solle geprüft werden, ob die Immissionsund Anlagegrenzwerte der NISV mit übergeordnetem Recht so noch vereinbar seien (vgl. Beschwerdeantrag Ziffer 9). Sie rügen eine Verletzung des Vorsorgeprinzips und bringen sinngemäss vor, aus der Wissenschaft bzw. der Medizin gebe es deutliche Hinweise, welche im Zusammenhang mit adaptiven Antennen Zweifel an der Rechtmässigkeit der geltenden Im- missions- und Anlagegrenzwerte weckten (gesundheitliche Auswirkungen, - 14 -