vom 31. Januar 2020, S. 2). Es ist nicht ersichtlich, weshalb die Bewilligungsbehörden auf diese Empfehlungen des BAFU nicht hätten abstellen dürfen (zum "worst-case"-Szenario vgl. im Übrigen Erw. II/4.3). Des Weiteren existiert auch ein Messverfahren bzw. eine Messempfehlung für adaptive Antennen. Es kann dazu auf die Ausführungen in Erw. II/4.5 verwiesen werden (siehe auch Erläuterungen des BAFU zur Messmethode für adaptive Antennen vom 30. Juni 2020, abrufbar auf: www.bafu. admin.ch, Rubriken "Themen", "Elektrosmog und Licht", "Schutzmassnahmen", "Mobilfunk: Vollzugshilfen" [letztmals besucht am 7. Dezember 2022]; siehe zum Ganzen auch Erw. II/4.5).