Die Beurteilung bleibe so – weil damit die tatsächliche Strahlung überschätzt werde – für die betroffene Bevölkerung einer Mobilfunkanlage "auf der sicheren Seite" (vgl. Schreiben des BAFU vom 17. April 2019 "Information an die Kantone, Mobilfunk und Strahlung: Aufbau der 5G-Netze in der Schweiz", S. 4 [nachfolgend: Schreiben des BAFU vom 17. April 2019]; Schreiben des BAFU vom 31. Januar 2020 "Informationen zu adaptiven Antennen und 5G" an die kantonalen und städtischen NIS- Fachstellen, S. 2 [nachfolgend: Schreiben des BAFU vom 31. Januar 2020]).