Das bedeute, dass die Strahlung wie bei konventionellen Antennen nach dem maximal möglichen Gesprächs- und Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung und basierend auf Antennendiagrammen beurteilt werde, die für jede Senderichtung den maximal möglichen Antennengewinn berücksichtigten ("worstcase"-Szenario). Die Beurteilung bleibe so – weil damit die tatsächliche Strahlung überschätzt werde – für die betroffene Bevölkerung einer Mobilfunkanlage "auf der sicheren Seite" (vgl. Schreiben des BAFU vom 17. April 2019 "Information an die Kantone, Mobilfunk und Strahlung: Aufbau der 5G-Netze in der Schweiz", S. 4 [nachfolgend: Schreiben des BAFU vom 17. April 2019];