74, 27 f. und 21 f.). In seinen Informationsschreiben an die Kantone vom 17. April 2019 und vom 31. Januar 2020 hatte das BAFU empfohlen, bis zur Publikation des Nachtrags zur bestehenden Vollzugshilfe adaptive Antennen gleich zu behandeln wie konventionelle Antennen. Das bedeute, dass die Strahlung wie bei konventionellen Antennen nach dem maximal möglichen Gesprächs- und Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung und basierend auf Antennendiagrammen beurteilt werde, die für jede Senderichtung den maximal möglichen Antennengewinn berücksichtigten ("worstcase"-Szenario).