5.2.2. Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer liegen die massgeblichen Grundlagen für die Beurteilung des vorliegenden Baugesuchs vor. Der Nachtrag des BAFU vom 23. Februar 2021 zur Vollzugsempfehlung zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) für Mobilfunk- und WLL-Stationen, BUWAL 2002, ist zwischenzeitlich erschienen (nachfolgend: Nachtrag des BAFU zur Vollzugsempfehlung). Die Variabilität im Sinne des Nachtrags wurde im vorliegenden Fall indes nicht berücksichtigt. Das Baugesuch, welches am 31. Juli 2019 eingereicht worden war, wurde noch nach dem "worst-case"-Szenario beurteilt (vgl. Vorakten, act. 74, 27 f. und 21 f.).