gesetzliche Grundlage im alten Recht (im Sinne einer Aussetzung der Anwendung des geltenden Rechts bis zum Inkrafttreten des neuen Rechts), wird in Praxis und Lehre nur für zulässig erachtet, wenn sie von sehr geringer Dauer ist, was vorliegend – eine Gesetzes- oder Verordnungsrevision wurde bisher weder von der Beratenden Expertengruppe nichtionisierende Strahlung (BERENIS) empfohlen noch vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) beantragt – nicht der Fall wäre (Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich VB.2020.439 vom 15. Juli 2021, Erw. 1.2.2; Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2021.57 vom 14. April 2022, Erw.