5. 5.1. Die Beschwerdeführer beantragen die Aufhebung des angefochtenen Entscheids sowie die Sistierung des Baugesuchs bis der Grenzwert durch den Bundesrat korrigiert/angepasst wurde (Beschwerdeantrag Ziffer 2) bzw. die Sistierung des Beschwerdeverfahrens bis die massgeblichen Grundlagen über die Beurteilung adaptiver Antennen erarbeitet sind und ein von unabhängiger und qualifizierter Stelle auditiertes Qualitätssicherungssystem (QS-System) sowie ein taugliches Messverfahren für adaptive Antennen vorliegen (Beschwerdeantrag Ziffer 5). Darüber hinaus verlangen die Beschwerdeführer die Einholung diverser Amtsberichte oder Gutachten zu diversen Fragen (vgl. Beschwerdeantrag