2. 2.1. Die Beschwerdeführer beanstanden, die Vorinstanz habe den angefochtenen Entscheid mit A-Post Plus versandt, welches Vorgehen Unsicherheiten verursache. Der Regierungsrat sei aufzufordern, baurechtliche Beschlüsse den Beschwerdeführern mit eingeschriebener Post zuzustellen (vgl. Beschwerdeantrag Ziffer 6; Beschwerde, S. 3 f.).