10. Der Antrag, es sei ein Amtsbericht einzuholen zur Frage, wie die Vollzugsbehörden auf objektive und unabhängige Weise Grenzwertüberschreitungen durch die adaptiven 5G-Antennen feststellen können und es sei aufzuzeigen, wie Veränderungen der Antennendiagramme festgestellt werden können, sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 9. (richtig wohl: 11.) Sämtliche weiteren Anträge seien abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 10. (richtig wohl: 12.) Unter Kosten zu Lasten der Beschwerdeführer. -7- 8. Mit Triplik vom 16. August 2022 hielten die Beschwerdeführer an der Beschwerde vollumfänglich fest.