9. Sämtliche weiteren Anträge seien abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 10. Unter Kostenfolgen zu Lasten der Beschwerdeführer. 5. Mit Replik vom 6. Mai 2022 hielten die Beschwerdeführer an ihrer Beschwerde fest und stellten folgende Verfahrensanträge: