7. Der Antrag, es sei ein Amtsbericht oder ein Gutachten zu den Fragen einzuholen, inwieweit die Messmethode und die Kontrollmechanismen im QS-System die Einhaltung der Grenzwerte sicherstellen können, sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. -5- 8. Der Eventualantrag, die Baubewilligung sei mit der Auflage zu ergänzen, dass die Sendeantennen nicht als adaptive Antennen im Sinne von Anhang 1 Ziffer 63 NISV betrieben werden dürfe, sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist.