7. Es sei ein Amtsbericht oder ein Gutachten zu den Fragen einzuholen, inwieweit bei adaptiven Antennen bereits Abnahmemessungen durchgeführt werden können, und die Gesuchstellerin ist aufzufordern, ein ihr vorliegendes Messprotokoll zur Einsicht vorzuweisen. 8. Es sei ein Amtsbericht oder ein Gutachten zu den Fragen einzuholen, inwieweit die Messmethode (welche sich an der Vorgehensweise bei der Messung konventioneller Antennen orientiert) und die Kontrollmechanismen im QS-System die Einhaltung der Grenzwerte sicherstellen können.