3. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. C. 1. Gegen den am 20. November 2021 zugestellten Entscheid des Regierungsrats erhoben A., B. und C. am 5. Januar 2021 Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit den Anträgen: 1. Der Entscheid der Vorinstanz sei aufzuheben und die Baubewilligung für die Errichtung der Mobilfunkantenne sei der Beschwerdegegnerin zu verweigern. Die Baubewilligung sei zu widerrufen. 2. Eventualiter sei der vorgenannte Entscheid aufzuheben und das Baugesuch zu sistieren bis der Grenzwert durch den Bundesrat korrigiert/angepasst wurde. -3-