A. Am 31. Juli 2019 reichte die D. beim Gemeinderat Q. ein Baugesuch ein für den Umbau der Mobilfunkanlage auf der Parzelle Nr. aaa, neben dem Gebäude Nr. bbb (Lagerhalle). Am 23. September 2019 erteilte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung für Baubewilligungen, bezüglich der kantonalen Prüfbelange die Zustimmung unter Auflagen. Während der öffentlichen Auflage erhoben A. und diverse weitere Personen (darunter u.a. B. und C.) Einwendung gegen das Bauvorhaben. Mit Beschluss vom 12. April 2021 wies der Gemeinderat Q. die Einwendungen ab, soweit diese nicht zurückgezogen worden waren. Gleichzeitig erteilte er die Baubewilligung, unter Bedingungen und Auflagen.