2.2.4.2. Ergeht eine Wegweisungsverfügung im Rahmen eines Entscheids betreffend Widerruf oder Nichtverlängerung einer Bewilligung, sind an die Begründung der Wegweisungsverfügung keine allzu grossen Anforderungen zu stellen, da die im Zusammenhang mit der Wegweisung zu prüfenden Aspekte bereits im Rahmen der Prüfung der Verhältnismässigkeit des Widerrufs bzw. der Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung geprüft wurden und sich die Pflicht zum Erlass einer Wegweisungsverfügung direkt aus dem Gesetz ergibt (Art. 64 Abs. 1 lit. c AIG) (WBE.2014.414, Erw. II/3.3.2).