C. Mit Eingabe seines Rechtsvertreters vom 13. Oktober 2022 liess der Beschwerdeführer beim Verwaltungsgericht Beschwerde erheben und folgende Anträge stellen (act. 9 ff.): 1. Der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und die Einsprache gutzuheissen. 2. Der Beschwerde sei aufschiebende Wirkung zu gewähren. 3. Dem Beschwerdeführer sei die volle unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen. Unter Kostenfolge. Die Begründung ergibt sich, soweit erforderlich, aus den nachstehenden Erwägungen.