B. 1. Die Beschwerdestelle SPG entschied am 9. September 2022: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 600.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 81.00, gesamthaft Fr. 681.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 2. Das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau (MIKA) wies das Familiennachzugsgesuch für die Kinder von A. mit Verfügung vom 28. September 2022 ab und erteilte ihnen keine Aufenthaltsbewilligung. Die -3- Verfügung ist Gegenstand eines Rechtsmittelverfahrens und nicht rechtskräftig.