A. 1. A. wohnte zusammen mit ihren fünf Kindern B., C., D., E. und F. in der Gemeinde Q., welche Kindesunterhaltsbeiträge bevorschusste. Am 18. Januar 2021 meldete A. ihre Kinder bei den Einwohnerdiensten Q. rückwirkend per 31. Dezember 2020 nach Serbien ab (wobei die [ausländer-]rechtliche Bedeutung dieser Abmeldung zwischen den Parteien umstritten ist). Gleichzeitig ersuchte sie darum, dass deren Niederlassungsbewilligungen aufrechterhalten werden. Zu diesem Zeitpunkt waren die Kinderalimente für den Monat Januar 2021 bereits ausbezahlt bzw. bevorschusst worden. 2. Mit Protokollauszug vom 20. September 2021 beschloss der Gemeinderat Q.: