Schweiz ging er nur zeitweise einer Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt als Hilfsgipser und als Hilfsarbeiter nach. Im Zeitraum von 1986 bis 2000 war er in diversen Anstellungsverhältnissen (MI-act. 351). Nach einem Arbeitsunfall bezog der Beschwerdeführer vom 1. September 2001 bis 30. September 2008 eine IV-Rente im Umfang von 100% (MIact. 732, 736). Von 1993 bis 1999 (mit Unterbrechungen; MI-act. 296, 357, 402), von Oktober 2002 bis Dezember 2002 (MI-act. 760) und ab November 2010, mit Unterbrechungen vom 1. November 2011 bis 1. Juli 2012 und August 2012 bis 1. Januar 2013 (MI-act. 679), vermochte er jahrelang kein regelmässiges existenzsicherndes Einkommen mehr zu erzielen.