Der Beschwerdeführer ging in der Türkei in die Primarschule, hat danach drei Jahre eine Mittelschule absolviert und anschliessend das Gymnasium besucht. Nach seinem Militärdienst von 1984 bis 1985 hat er als Landarbeiter auf dem Bauernhof seiner Eltern gearbeitet (MI-act. 8). In der - 22 -