Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Beschwerdeführer viele Jahre arbeitslos war und nach wie vor sozialhilfeabhängig ist. Dass eine berufliche Reintegration schwer fallen dürfte, nachdem zunächst eine ganze IV-Rente zugesprochen und nach wenigen Jahren schliesslich wieder abgesprochen wurde, ist nachvollziehbar. Diese Umstände liegen allerdings bereits viele Jahre zurück und der Beschwerdeführer ist seit April 2010 in einer adaptierten Tätigkeit zu 100 % arbeitsfähig. Seither hat er sich aktenkundig kaum um eine Loslösung von der Sozialhilfe bzw. um eine Arbeitsstelle bemüht.