Was die Bemühungen des Beschwerdeführers zu Verbesserung seiner gesundheitlichen Situation anbelangt, geht aus dem Bericht der Klinik für Schlafmedizin vom 8. Juni 2018 hervor, dass diverse Therapien innert kurzer Zeit hätten aufgegeben werden müssen. Anfangs hätte noch eine gute Zusammenarbeit mit den Ärzten bestanden, dann seien die Termine nicht mehr eingehalten worden und letztendlich sei der Beschwerdeführer zur weiteren Durchführung der Therapie nicht mehr motivierbar gewesen. Für den vorzeitigen Abbruch der Therapie könnten nebst der fehlenden Motivation des Beschwerdeführers ebenfalls eine mögliche Unverträglichkeit eine Rolle gespielt haben (MI-act.