Das Leistungsbegehren des Beschwerdeführers wurde mit Verfügung vom 21. Januar 2003 gutgeheissen und rückwirkend per 1. September 2001 eine ganze IV-Rente zugesprochen (MI-act. 737). Aufgrund des am 27. Februar 2006 erstellten Gutachtens der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich, wonach der Beschwerdeführer in seinem angestammten Beruf als Gipser zu 50 % erwerbsfähig sei, wurde seine bisherige ganze auf eine halbe Rente gekürzt - 17 -