Gemäss eigenen Angaben erlitt der Beschwerdeführer 1999 oder 2000 einen schweren Arbeitsunfall, bei dem ihm eine schwere Schalltafel auf den Kopf gefallen sei (MI-act. 595). Seither habe er gesundheitliche Probleme. In der Folge meldete er sich am 5. November 2001 bei der Eidgenössischen Invalidenversicherung zum Leistungsbezug an. Das Leistungsbegehren des Beschwerdeführers wurde mit Verfügung vom 21. Januar 2003 gutgeheissen und rückwirkend per 1. September 2001 eine ganze IV-Rente zugesprochen (MI-act. 737).