Mit Schreiben vom 11. November 2020 teilte die Gemeinde Q. mit, der Beschwerdeführer werde seit dem 1. Januar 2013 bis heute mit Sozialhilfe unterstützt, wobei der aufgelaufene Saldo der bezogenen Gelder rund Fr. 198'000.00 betrage. Auch geht aus dem Schreiben hervor, dass der Beschwerdeführer monatlich Arztzeugnisse einreiche, welche seine 100%ige Arbeitsunfähigkeit bestätigen. Eine berufliche Integration sei als aussichtslos zu erachten und es sei sehr wahrscheinlich, dass der Beschwerdeführer bis zu seiner Pensionierung Sozialhilfe beziehen müsse (MI-act.