4.2.2. Gemäss dem Kontoauszug des Gesundheitsdepartements des Kantons Aargau vom 22. Februar 2006 musste der Beschwerdeführer ab 1993 bis 1999 immer wieder mit Sozialhilfe unterstützt werden. Der Saldo der bezogenen Sozialhilfe belief sich zu diesem Zeitpunkt auf knapp Fr. 15'000.00 (MI-act. 402). Dem Auszug ist weiter zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer in den Jahren 2000 bis 2002 Sozialhilfe von insgesamt Fr. 4'379.45 bezogen hatte (MI-act. 403). Mit Schreiben vom 11. November 2020 teilte die Gemeinde Q. mit, der Beschwerdeführer werde seit dem 1. Januar 2013 bis heute mit Sozialhilfe unterstützt, wobei der aufgelaufene Saldo der bezogenen Gelder rund Fr. 198'000.00 betrage.