Neu definiert § 6 Abs. 4 lit. a VAIR Schwellenwerte von Fr. 25'000.00 und Fr. 50'000.00 pro sozialhilferechtliche Unterstützungseinheit, ab deren Erreichung das MIKA für ausländische Personen mit Aufenthaltsbewilligung oder Kurzaufenthaltsbewilligung eine Verwarnung (bei Fr. 25'000.00) bzw. einen Bewilligungsentzug (bei Fr. 50'000.00) zu prüfen hat. Als sozialhilferechtliche Unterstützungseinheit gelten gemäss § 32 Abs. 3 der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung vom 28. August 2002 (SPV; SAR 851.211) Ehepaare sowie Familien im gleichen Haushalt.