2. dem Beschwerdeführer sei die Aufenthaltsbewilligung zu verlängern; 3. eventualiter sei ihm eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen; -5- 4. dem Beschwerdeführer sei die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und in Person des Unterzeichneten ein unentgeltlicher Rechtsbeistand beizuordnen. Insbesondere sei auf Erhebung von Kostenvorschüssen zu verzichten. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MWSt zu Lasten des Einsprachegegners. Die Begründung der Beschwerde ergibt sich, soweit erforderlich, aus den nachstehenden Erwägungen.