Gemäss dem Betreibungsregisterauszug des Betreibungsamt R. vom 12. Juli 2016 waren gegen den Beschwerdeführer zu diesem Zeitpunkt 25 offene Verlustscheine aus Pfändungen von zusammengerechnet Fr. 44'432.95 registriert (MI-act. 583 ff.). Der Beschwerdeführer musste zudem vom 1. Oktober 2010 bis 31. Oktober 2011 und ab 1. Juli 2012 mit Sozialhilfe unterstützt werden. Der Saldo der bezogenen Sozialhilfeleistungen belief sich per 12. Juli 2016 auf Fr. 102'770.30 (MI-act. 582).