Mit Verfügung der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau (SVA Aargau) vom 21. Januar 2003 wurde dem Beschwerdeführer ab 1. September 2001 eine ganze Rente der Invalidenversicherung (IV) zugesprochen. Mit Verfügung vom 11. Oktober 2006 erfolgte eine Herabsetzung auf eine halbe Rente und mit Verfügung vom 27. August 2008 eine vollständige Aufhebung (MI-act. 736 ff.). Auf drei weitere Gesuche um Zusprache einer Invalidenrente in den Jahren 2015, 2016 und 2020 trat die SVA Aargau jeweils nicht ein (MI-act. 652, 686, 725 ff.). -3-