2.3.9. Ein Teilanlagewert für 2'000 m2 Bauland von Fr. 540'000.00 im Vergleich zum verbleibenden Wert von Fr. 1'135'000.00 für ein renoviertes herrschaftliches Haus mit 3'700 m2 Umschwung (Schätzung D.) bzw. Fr. 300'000.00 für das Land und Fr. 1'650'000.00 für den überbauten Teil (Schätzung E.) erscheint wesentlich plausibler wie das von den Beschwerdeführern behauptete Wertverhältnis. Übertragen auf die Schätzung D. würden bei den von den Beschwerdeführern geltend gemachten massgeblichen Fr. 420.00 pro m2 (total Fr. 840'000.00) für den überbauten Teil mit wesentlich mehr Umschwung gerade noch ein Wert von Fr. 835'000.00 verbleiben.