2.3.2. In beiden Schätzungen wurde der Mehrumschwung separat vom überbauten Teil des Grundstücks beurteilt und bewertet. Berücksichtigt wurde der Minderwert infolge geschützter Parkanlage bzw. die damals von den Erwerbern (Beschwerdeführer) geltend gemachte privatrechtliche Vereinbarung, wonach das bestehende Gebäude nicht eliminiert und keine Wohnüberbauung realisiert werden dürfe. Die Schätzung D. gelangte für das Reservebauland auf einen m2-Preis von Fr. 420.00 abzüglich Fr. 150.00 Minderwert geschützte Parkanlagen, somit auf Fr. 270.00 pro m2. E. demgegenüber ermittelte einen diesbezüglichen Wert von Fr. 150.00 pro m2.