4.2.2). Mobilfunkanlagen in unmittelbarer Nähe von Schulen, Kindergärten können zwar erhebliche ideelle Immissionen verursachen, weshalb sie kommunale oder kantonale Beschränkungen von Standorten von Mobilfunkanlagen rechtfertigen würden (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1C_167/2018 vom 8. Januar 2019, Erw. 2.4). Solche Beschränkungen bestehen im vorliegenden Fall jedoch nicht.