7. Die Beschwerdeführer rügen sinngemäss eine Verletzung des Vorsorgeprinzips und weisen auf das Gesundheitsrisiko nichtionisierender Strahlung hin (Beschwerde, S. 6 f.). Das Bundesgericht hat, in Kenntnis der von den Beschwerdeführern angeführten Newsletter-Sonderausgabe der Beratenden Expertengruppe nichtionisierende Strahlung (BERENIS) vom Januar 2021 sowie anderer Studien, Berichte und Publikationen die Rechtmässigkeit der Immissions- und Anlagegrenzwerte bestätigt (vgl. etwa Urteil des Bundesgerichts 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023).