Der Mast liege aber eingebettet in der Mitte eines Gebietes mit starkem Baumbewuchs und überrage die vorhandenen Baumreihen nur um einige Meter, Die sichtbare Höhe der Anlage werde dadurch reduziert und gebrochen. Die Antenne ordne sich damit insgesamt genügend ein (Baubewilligung vom 3. Februar 2022, S. 3 [Vorakten, act. 378]).