im Frequenzbereich 3400 MHz wird eine Sendeleistung von 800 W ERP beantragt (siehe Standortdatenblatt vom 1. Dezember 2020 mit Beilagen [Vorakten, act. 54 ff.]). Am Mast ist zudem die Installation von zwei Richtfunkantennen geplant mit einer Strahlungsleistung von 30 – 100 Milliwatt. 2. Die Beschwerdeführer beanstanden, dass sich nicht der Gemeinderat, sondern das BVU mit ihren Bedenken bezüglich den gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung auseinandergesetzt habe (vgl. Beschwerde, S. 2 f.).