C. 1. Gegen den am 7. September 2022 zugestellten Entscheid des Regierungsrats erhoben B. und A. sowie C. am 5. Oktober 2022 (Postaufgabe: 7. Oktober 2022) Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit den Anträgen: -3- Der Entscheid des Regierungsrates sei aufzuheben und die Baubewilligung sei zu verweigern. Eventuell sei das Baugesuch an die Baugesuchstellerin mit der Auflage zurückzuweisen, das Standortdatenblatt mit glaubwürdigen Angaben zu versehen und neu einzureichen. 2. 2.1. Der Regierungsrat (Rechtsdienst) schloss in seiner Beschwerdeantwort vom 28. Oktober 2022 auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde.