A. Am 15. Oktober 2020 reichte die D. beim Gemeinderat Q. ein Baugesuch ein für den Neubau einer Mobilfunkanlage beim Parkplatz Friedhof X auf der Parzelle Nr. aaa in Q. Am 2. Februar 2021 erteilte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung für Baubewilligungen, bezüglich der kantonalen Prüfbelange die Zustimmung unter Auflagen. Während der öffentlichen Auflage erhoben u.a. B. und A., die Erbengemeinschaft E., C., F. und G. sowie I. und J. Einwendung gegen das Bauvorhaben. Mit Beschluss vom 3. Februar 2022 wies der Gemeinderat Q. die Einwendungen ab und erteilte die Baubewilligung, unter Bedingungen und Auflagen.