2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 1'500.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 232.00, gesamthaft Fr. 1'732.00, sind unter solidarischer Haftbarkeit von den Beschwerdeführenden zu bezahlen. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: die Beschwerdeführenden (Vertreter) das Kantonale Steueramt den Gemeinderat N._____ die Eidgenössische Steuerverwaltung - 14 - Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten