7.4 Aus dem Dargelegten folgt insgesamt, dass das Einzelunternehmen des Beschwerdeführers 2015 zwar mit Sitz in O._____ im Handelsregister des Kantons Zug eingetragen war. Dass dort jedoch Büroräumlichkeiten gemietet wurden, die der D._____ effektiv zur Ausübung jener Tätigkeiten - 13 -