Wie dargelegt, wurden über das Postkonto des Einzelunternehmens aber keine entsprechenden Ausgaben im Kanton Zug bezahlt. Zudem können den Akten nur gerade zwei Honorarrechnungen entnommen werden, bei denen tatsächlich Spesen weiterverrechnet wurden. Beide Rechnungen gingen an die G._____ (Rechnungen vom 5. Mai 2015 über Spesen in Höhe von Fr. 60.60 und vom 1. Dezember 2015 über Fr. 37.80), während in den Akten keine Honorarrechnungen an die E._____ ag zu - 12 - finden sind, bei denen zusätzlich zum Honorar Spesen in Rechnung gestellt wurden.