Zudem fielen auch die übrigen alltäglichen Ausgaben (inkl. Coiffeur, Restaurants, Parkhäuser) grossmehrheitlich im Kanton Zürich an, was aufgrund des Zuzugs in den Kanton Aargau erst per Oktober 2015 nachvollziehbar ist. Ebenso erfolgten die Bargeldbezüge fast ausschliesslich im Kanton Zürich sowie in N._____ (letzteres an folgenden Daten: 18. Juni, 29. Oktober, 3. November, 5. November, 18. November und 15. Dezember 2015). Demgegenüber wurde lediglich am 19. und 21. Oktober 2015 in R._____ Geld abgehoben. Anderweitige Ausgaben oder Bargeldbezüge in O._____ oder im Kanton Zug allgemein fehlen dagegen gänzlich.