Die Beschwerdeführenden bringen in diesem Zusammenhang vor, dass sich der "Arbeitsplatz" 2015 an der QQ-Strasse 1 in O._____ befunden habe und legen hierzu namentlich einen auf den 20. Januar 2012 datierten, rückwirkend per 1. Januar 2012 gültigen Mietvertrag mit der C._____ AG (per 29. Mai 2017 in AB._____ ag umfirmiert) über einen nicht näher definierten "Büroanteil" vor. Als Monatsmiete wurde im Mietvertrag ein Betrag von Fr. 170.00 vereinbart. Eine Mietkaution war nicht geschuldet. Ob dieser "Büroanteil" in der Steuerperiode 2015 (noch immer) vom Beschwerdeführer im Rahmen seiner selbständigen Erwerbstätigkeit effektiv genutzt wurde, ist allerdings fraglich.