Trotzdem verbuchte das Einzelunternehmen diese Erträge auf das Privatkonto des Beschwerdeführers. Dies wurde jedoch bereits im Veranlagungsverfahren durch die Steuerbehörde korrigiert und die entsprechenden Zahlungen als Erträge des Einzelunternehmens aufgerechnet. Diese Aufrechnungen wurden seitens der Beschwerdeführenden nicht bestritten. Bezüglich des Mandats im Auftrag der K._____ GmbH liegt zudem eine von der D._____ an diese am 14. Dezember 2015 adressierte Rechnung für ein "Vermittlungshonorar für das Projekt AA._____" in den Akten, was das betreffende Mandatsverhältnis hinreichend belegt.