2. Nach Eingang der Stellungnahme des KStA Buchprüfung vom 14. September 2020 wies die Steuerkommission die Einsprache der Steuerpflichtigen am 25. November 2020 vollumfänglich ab. -3- C. Mit Eingabe vom 11. Januar 2021 liessen die Steuerpflichtigen, nunmehr anwaltlich vertreten, Rekurs beim Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, erheben, welches am 1. September 2022 entschied: 1. Der Rekurs wird abgewiesen.