5. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 8. März 2023 wurde den Beteiligten die Zusammensetzung des Spruchkörpers bekannt gegeben. 6. Das Verwaltungsgericht hat den Fall im Zirkularverfahren entschieden (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: