1.2. Der Beschwerdeführer bringt vor, die Öffnung einer 2. Benutzerachse mit Bau einer 35 stufigen Treppe und Einlage von Trittsteinen in den G sei aus baulicher Sicht nicht beendet. Die Einhaltung einer dreimonatigen Frist für den Beschwerdeführer sei deshalb illusorisch und nicht richtig und dürfte auch für die Vorinstanz nicht Grund für "Nichteintreten" resp. "Abweisung" sein. Die Verzögerung habe die Projektleitung selber verschuldet, die rechtliche Beurteilung fehle weiterhin (vgl. Beschwerde, S. 11 f.). -7-